Allgemeine Geschäftsbedingungen
der vb-data e.U. — Jürgen Viertbauer, Technoparkstraße 3, 4820 Bad Ischl, Österreich; FN 366369d (Landesgericht Wels), UID ATU66575146 (nachstehend „vb-data"). Stand: Juni 2026.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von vb-data gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, insbesondere gegenüber Fachhandelspartnern (nachstehend „Partner"), die Softwareprodukte und Cloud-Dienste von vb-data beziehen oder an ihre Kunden weitervertreiben.
1.2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Ein Vertrieb an Verbraucher findet durch vb-data nicht statt.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn vb-data ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch vb-data.
1.4. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Begriffsbestimmungen
Softwareprodukt: von vb-data entwickelte oder vertriebene
Software einschließlich Dokumentation, unabhängig vom Auslieferungsmedium.
Cloud-Dienste: von vb-data betriebene Online-Dienste,
insbesondere Lizenzierungs-, Aktivierungs- und Update-Dienste sowie das
Partner-Portal.
Lizenz: das nicht-exklusive, nicht-übertragbare Recht
zur Nutzung eines Softwareprodukts nach Maßgabe des
Endbenutzer-Lizenzvertrags (EULA) und des jeweiligen Vertrags.
Endkunde: der Kunde des Partners, der das
Softwareprodukt nutzt.
NFR-Lizenz („Not for Resale"): unentgeltliche
Demo-/Schulungs-Lizenz für den internen Gebrauch des Partners; nicht zum
Weiterverkauf.
3. Vertragsgegenstand
3.1. vb-data räumt dem Partner das Recht ein, Lizenzen für Softwareprodukte an Endkunden weiterzuvertreiben, und stellt hierfür die Cloud-Dienste (Lizenzverwaltung, Aktivierung, Software-Updates, Partner-Portal) bereit.
3.2. Die Nutzung der Softwareprodukte durch den Endkunden richtet sich nach dem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) von vb-data in der jeweils gültigen Fassung. Der Partner ist verpflichtet, dem Endkunden die EULA vor der Aktivierung zugänglich zu machen; die Akzeptanz der EULA ist Voraussetzung der Nutzung.
3.3. Der Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist nicht berechtigt, vb-data zu vertreten, in deren Namen Erklärungen abzugeben oder Garantien zu übernehmen, die über die Produktunterlagen von vb-data hinausgehen. Der Partner ist kein Handelsvertreter im Sinne des HVertrG.
4. Vertragsschluss
4.1. Bestellungen erfolgen über das Partner-Portal, schriftlich oder per E-Mail. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von vb-data oder durch Bereitstellung der Lizenz (Aktivierungsdaten) zustande.
4.2. Produktangaben, Preislisten und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
5. Lizenzen, Aktivierung, NFR
5.1. Lizenzen werden geräte- bzw. instanzbezogen über das Aktivierungssystem von vb-data ausgestellt. Der Partner hat Aktivierungscodes vertraulich zu behandeln und nur an den jeweiligen Endkunden weiterzugeben.
5.2. Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Form der Lizenzierung besteht nicht; vb-data darf das Aktivierungsverfahren weiterentwickeln, sofern die vertragsgemäße Nutzung gewährleistet bleibt.
5.3. NFR-Lizenzen dienen ausschließlich Demonstrations-, Test- und Schulungszwecken des Partners. Weiterverkauf, Vermietung oder produktiver Einsatz beim Endkunden sind unzulässig. vb-data kann NFR-Lizenzen mengen- und laufzeitmäßig begrenzen und bei Missbrauch widerrufen.
6. Preise, Abrechnung, Zahlung
6.1. Es gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Vertragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2. Wiederkehrende Entgelte (Abo-Lizenzen) werden monatlich im Nachhinein abgerechnet. Bei Vertragsbeginn innerhalb einer Abrechnungsperiode erfolgt eine anteilige Verrechnung.
6.3. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie der Ersatz der notwendigen Mahn- und Eintreibungskosten als vereinbart. vb-data ist bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, Lizenzen und Cloud-Dienste des Partners bis zur vollständigen Zahlung zu sperren; die Entgeltpflicht bleibt davon unberührt.
6.5. Für Partner mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt die Abrechnung bei Vorliegen einer gültigen UID-Nummer im Reverse-Charge-Verfahren (Art. 196 MwSt-RL 2006/112/EG).
6.6. vb-data ist berechtigt, Preise für wiederkehrende Leistungen mit Wirkung zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anzupassen, wenn die Anpassung dem Partner mindestens zwei Monate vorher angekündigt wird. Bei Erhöhungen über 10 % p. a. hinaus steht dem Partner ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt zu.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Abo-Lizenzen laufen auf unbestimmte Zeit — ohne Mindestlaufzeit — und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt werden.
7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für vb-data insbesondere vor bei (a) qualifiziertem Zahlungsverzug trotz Nachfrist, (b) schwerwiegendem Verstoß gegen Lizenzbestimmungen oder EULA-Pflichten, (c) Insolvenz des Partners, soweit gesetzlich zulässig.
7.3. Mit Vertragsende erlöschen die betroffenen Nutzungsrechte; bereits ausgestellte Endkunden-Lizenzen bleiben nach Maßgabe der jeweiligen EULA und des Endkunden-Vertrags bestehen.
8. Cloud-Dienste, Verfügbarkeit, Updates
8.1. vb-data erbringt die Cloud-Dienste nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern nicht schriftlich ein Service-Level gesondert vereinbart ist.
8.2. Wartungsarbeiten, die zu kurzzeitigen Unterbrechungen führen können, werden — soweit planbar — außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
8.3. vb-data stellt Software-Updates über die Update-Dienste bereit. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionserweiterungen besteht nicht. Sicherheitsrelevante Updates können als verpflichtend gekennzeichnet werden.
8.4. Softwareprodukte können eine periodische Online-Lizenzprüfung voraussetzen. Die zulässigen Offline-Zeiträume ergeben sich aus der Produktdokumentation.
9. Pflichten des Partners
9.1. Der Partner stellt sicher, dass seine Endkunden die EULA vor Nutzungsbeginn akzeptieren, und unterstützt vb-data bei der Wahrung ihrer Schutzrechte.
9.2. Der Partner verfügt über die für Vertrieb und Erstinstallation erforderliche Fachkunde und erbringt den First-Level-Support gegenüber seinen Endkunden selbst. vb-data unterstützt den Partner im Second-Level nach bestem Bemühen; zugesicherte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten bestehen nur, wenn sie schriftlich gesondert vereinbart sind.
9.3. Zugangsdaten zum Partner-Portal sind vertraulich zu behandeln; der Partner haftet für Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er sie zu vertreten hat.
10. Gewährleistung
10.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für beidseitige Unternehmergeschäfte mit folgenden Maßgaben: Der Partner hat Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
10.2. vb-data leistet Gewähr zunächst durch Verbesserung oder Austausch (Update, Workaround, Neulieferung) innerhalb angemessener Frist. Preisminderung oder Wandlung kommen erst nach Fehlschlagen von zumindest zwei Verbesserungsversuchen in Betracht.
10.3. Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, nicht freigegebene Umgebungen oder unterlassene verpflichtende Updates zurückzuführen sind.
10.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Bereitstellung. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird — soweit zulässig — abbedungen; die Beweislast trifft den Partner.
11. Haftung
11.1. vb-data haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
11.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — außer für Personenschäden — ausgeschlossen. Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverlust (soweit nicht durch ordnungsgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung vermeidbar), Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung von vb-data ist je Schadensfall, höchstens jedoch je Vertragsjahr, mit dem vom Partner in den letzten 12 Monaten für die betroffene Leistung gezahlten Entgelt begrenzt; dies gilt nicht in Fällen des Punktes 11.1.
11.4. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
11.5. Schadenersatzansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens binnen drei Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis.
12. Schutzrechte
12.1. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Softwareprodukten und Cloud-Diensten verbleiben bei vb-data bzw. deren Lizenzgebern.
12.2. Wird der Partner wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ein unverändert eingesetztes Softwareprodukt in Anspruch genommen, wird vb-data den Partner — bei unverzüglicher Information und Überlassung der Verteidigung — auf eigene Kosten verteidigen und freistellen oder das Produkt so abändern bzw. ersetzen, dass keine Rechte verletzt werden.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1. vb-data verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO; Details regelt die Datenschutzerklärung. Soweit vb-data im Rahmen der Cloud-Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Partners verarbeitet, schließen die Parteien auf Verlangen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
13.2. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, insbesondere Konditionen, Preislisten und nicht-öffentliche Produktinformationen, vertraulich. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende für drei Jahre fort.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Netz- oder Stromausfälle, Ausfälle von Unterauftragnehmern infolge solcher Ereignisse) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen vb-data bedarf deren schriftlicher Zustimmung.
15.2. Änderungen dieser AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse werden dem Partner mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; widerspricht der Partner nicht binnen eines Monats, gelten sie als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt.
15.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
15.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von vb-data. vb-data ist berechtigt, den Partner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.6. Vertragssprache ist Deutsch.